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Praktischer Ratgeber

Winterreifen in der Schweiz: das sollten Sie wissen

Anders als in einigen Nachbarländern kennt die Schweiz keine generelle Datumspflicht für Winterreifen. Doch täuschen Sie sich nicht: schlecht ausgerüstet im Winter zu fahren, kann teuer werden.

Die Regel des «betriebssicheren Fahrzeugs»

Das Schweizer Gesetz verlangt, dass Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschbar und betriebssicher ist. Kommt es mit Sommerreifen auf schneebedeckter oder vereister Strasse zu einem Unfall oder blockieren Sie den Verkehr, kann Ihre Verantwortung belastet werden, Ihre Versicherung Leistungen kürzen, und eine Busse ist möglich. Kurz gesagt: die Pflicht besteht faktisch, auch ohne Datum im Kalender.

Die «O-bis-O»-Regel als Faustregel

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer wenden das Prinzip «von Oktober bis Ostern» an, um Winterreifen zu montieren und wieder abzunehmen. Das ist kein Gesetz, sondern eine sinnvolle Faustregel, angepasst ans Klima von Mittelland und Voralpen.

Welcher Reifen, je nach Strecke?

  • Flachland (Zürich, Basel, Mittelland): gute Winter- oder Ganzjahresreifen reichen oft.
  • Pässe und Wintersportorte: Winterreifen mit 3PMSF (Schneeflocke) und Schneeketten an Bord — bei entsprechender Signalisation teils vorgeschrieben.

Die Abnutzung

Ein Winterreifen verliert seine Wirkung lange vor der gesetzlichen Grenze von 1,6 mm. Viele Fachleute empfehlen, im Winter ab 4 mm zu ersetzen. Wir montieren immer paarweise, damit die Achse ausgewogen bleibt.

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